Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYOact GmbH

Stand: 24.07.2025

Inhaltsverzeichnis

Teil A: Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2.Vertragsschluss und Vertragssprache
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4. Support
5. Haftung für Schäden
6. Nennung als Referenz
7. Geheimhaltung
8. Schlussbestimmungen

Teil B: Besonderer Teil – Bereitstellung der Software „myoact EMG Biofeedbacktraining“

1. Vertragsgegenstand
2. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
3. Leistungsänderungen
4. Registrierung
5. Support
6. Verfügbarkeit der Software
7. Pflichten des Kunden
8. Moderation und Beschränkung von Inhalten
9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
10. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12. Haftung für Mängel
13. Haftungsfreistellung
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
15. Datenschutz
16. Änderung der AGB

Teil C: Besonderer Teil – Hardwarekauf

1. Vertragsgegenstand
2. Lieferung und Transportschäden
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Haftung für Mängel
5. Verjährung
6. Eigentumsvorbehalt

Teil D: Besonderer Teil – Hardwaremiete

1. Vertragsgegenstand
2. Überlassung der Mietsache
3. Miete und Zahlungsbedingungen
4. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
5. Obliegenheiten des Mieters
6. Änderungen an der Mietsache
7. Erhaltungspflicht des Anbieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
8. Haftung für Mängel
9. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
10. Rückgabe der Mietsache
11. Sonstige Bestimmungen

Teil A – Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der MYOact GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simon Roth und Philipp Piroth, Kaiserstrasse 61, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, Tel.: +49 (0) 69 – 24751025, E-Mail: info@myoact.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, so-fern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Software auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Uni-on und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
1.6. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsschluss und Vertragssprache

2.1. Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail, per Brief, über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Messenger-Dienst eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten.
2.2. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief ein unverbindliches und freibleibendes Angebot über die vom Kunden ausgewählten Leistungen zukommen.
2.3. Die Bestellung der vom Kunden zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Angebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von der vom Anbieter im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist nach Zugang beim Anbieter anzunehmen.
2.4. Die Annahme durch den Anbieter erfolgt entweder,
• indem er dem Kunden eine Annahmeerklärung (z.B. durch Rechnung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden ist, oder
• indem er dem Kunden die bestellte Leistung durch Freischaltung des Kontos nach Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des Anbieters bereitstellt.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf der vom Anbieter im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
2.6. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Nettopreise zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Die Zahlungsarten werden dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt. Der Kunde kann nach seiner Wahl folgende Zahlungsarten auswählen:
3.3. Die Vergütung wird vom Anbieter für den vereinbarten Leistungszeitraum in den vereinbarten Intervallen im Voraus abgerechnet und kann vom Kunden per Banküberweisung auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto gezahlt werden. Sofern sich aus dem Inhalt der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4. Die Vergütung wird vom Anbieter in den vereinbarten Intervallen abgerechnet und per Bankeinzug (Lastschrift) vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein jederzeit widerrufliches Lastschriftmandat (SEPA). Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
3.5. Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der Web-site des Anbieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.
3.6. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung ein-schließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
3.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Anbieters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
3.8. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Anbieter erforderlich.
3.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

4. Support

4.1. Der Anbieter richtet für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen des Kunden einen Support ein. Anfragen an den Support können per E-Mail, Kontaktformular oder Messenger-Dienst gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
4.2. Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.

5. Haftung für Schäden

5.1. Hinsichtlich der von dem Anbieter erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

  • bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

5.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Teil A Ziffer 5.1. dieser AGB uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
5.3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
5.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

6. Nennung als Referenz

6.1. Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
6.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Anbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
6.3. Der Kunde ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt, damit zu werben, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit Leistungen unter Nutzung der Soft- und Hardware des Anbieters erbringt. Der Anbieter räumt dem Kunden zu diesem Zweck ebenfalls ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

7. Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), von denen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag be-darf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
8.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Teil B: Besonderer Teil – Bereitstellung der Software „myoact EMG Biofeedbacktraining“

1. Vertragsgegenstand

1.1. Dieser besondere Teil B der AGB gilt für die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslauf-zeit begrenzte Bereitstellung der mobilen Applikation (nachfolgend „App“) „myoact EMG Biofeedbacktraining“ (nachfolgend „Software“) des Anbieters in digitaler Form im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicher-platz auf den Servern des Anbieters.
1.2. Die Software des Anbieters kann ausschließlich via Bluetooth-Verbindung mit speziellen EMG-Sensoren für Muskeln inkl. Ladestation (nachfolgend „Hardware“) genutzt werden. Für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Hardware gel-ten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil C dieser AGB. Für die zeitweise Überlassung der Hardware (Miete) gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil D dieser AGB.
1.3. Der Anbieter bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Datenmigration, Installation, Customizing, etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegen-stand des Vertrags.
1.4. Für die Nutzung der Software gelten ggf. abweichende Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers, auf die der Kunde ggf. im Rahmen des Bestellprozesses des je-weiligen App-Stores hingewiesen wird. Soweit die Bedingungen des App-Store-Betreibers von diesen Bedingungen abweichen, sind die Bedingungen des App-Store-Betreibers vorrangig.
1.5. In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten Bedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.

2. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz

2.1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff über die App. Die Software verbleibt auf den Server des Anbieters.
2.2. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters in der Software näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.
2.3. Bei den Leistungen des Anbieters handelt es sich um reine Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB in Form des Monitorings durch Fitness-Tracker. Werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB oder medizinische Behandlungen gemäß § 630a BGB (insbesondere Diagnosen oder Therapien) schuldet der Anbieter nicht und müssen gesondert zwischen dem Kunden und seinen Patienten erfolgen.
2.4. Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den jeweiligen Konditionen des Anbieters erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzer erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.
2.5. Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
2.6. Der Anbieter stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden in elektronischer Form überlassen.
2.7. Der Anbieter schuldet nicht eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden.
2.8. Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen Speicherplatz auf seinen Servern bereit.
2.9. Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
2.10. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.
2.11. Der Anbieter schuldet keinen konkreten Trainingserfolg im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden gegenüber Dritten.

3. Leistungsänderungen

3.1. Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
3.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
• soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
• wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
3.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

4. Registrierung

4.1. Für die Freischaltung und Bereitstellung der Software (Aktivierung) ist die Durchführung eines erfolgreichen Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) erforderlich.
4.2. Für die Registrierung und Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die für das Kundenkonto erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.
4.3. Der Kunde darf sich jeweils nur einmal registrieren. Ein Kundenkonto ist nicht auf Dritte bzw. Mitarbeiter übertragbar. Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 2.4. dieser AGB.

5. Verfügbarkeit der Software

Die Software des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software des Anbieters stets ordnungsgemäß und ausschließlich für die Durchführung von Trainings zu nutzen. Es ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untersagt, eigene Schulungen für die Nutzung der Software anzubieten.
6.2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Soft- und Hardware, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (sog. Log-in-Daten) nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
6.4. Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
6.5. Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
6.6. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen der Messdaten vorzunehmen.
6.7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
6.8. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Anbieters mitzuteilen.
6.9. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.
6.10. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ sind sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
6.11. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich in-formieren.

7. Moderation und Beschränkung von Inhalten

7.1. Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder die-sen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmun-gen zu ergreifen.
7.2. Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z.B. per E-Mail an support@myoact.de) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
7.3. Im Falle von Meldungen und im Rahmen von gegebenenfalls auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können automatisierte technische Prüfungsverfahren ergänzend hinzugezogen werden.
7.4. Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verwarnung des veröffentlichenden Kunden,
  • vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts,
  • vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten,
  • Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).

7.5. Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:

  • der Aussage -und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial,
  • die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden,
  • das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme,
  • sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten,
  • sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.

7.6. Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.

8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Soft-ware erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung in der Software des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages be-schränkte Recht ein, die Software selbst oder durch einen Mitarbeiter zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Software, insbesondere die Übertragung der Nutzungsrechte auf andere Mitarbeiter des Kunden ist nicht gestattet.

9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden

Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nut-zen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die bereitgestellten Leistungen anzupassen, wenn und soweit sich die Kostenbasis des Anbieters nachweislich aufgrund von gestiegenen Kosten für Lizenzgebühren, Hosting, Wartung, Personal, gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen verändert. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich im Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung, wobei der Anbieter die maßgeblichen Kostenfaktoren und deren Entwicklung auf Verlangen des Kunden in geeigneter Weise nachweist. Der Anbieter wird dem Kunden etwaige Preisanpassungen mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (per E-Mail) mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, der Preisanpassung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der Preisanpassung ordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Preisanpassungen gelten ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume und sind auf maximal 10 % pro Kalenderjahr begrenzt. Der Anbieter überprüft die Preisstruktur mindestens einmal jährlich und wird dabei sowohl gestiegene als auch gesunkene Kosten berücksichtigen. Eine Preissenkung erfolgt, wenn und soweit sich die Kostenbasis erheblich verringert.

11. Haftung für Mängel

11.1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
11.2. Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
11.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
11.4. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
11.5. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüg-lich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
11.6. Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 5. dieser AGB (Haftung für Schäden) entsprechend.

12. Haftungsfreistellung

Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Anbieter gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
13.2. Im Falle einer monatlichen Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um einen (1) weiteren Monat und kann dann jeweils wieder jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
13.3. Im Falle einer Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr oder mehr als einem (1) Jahr kann der Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
13.4. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
13.5. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
13.6. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
13.7. Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden zehn (10) Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Der Anbieter wird jedoch den Kunden auf eigene Kosten nach Vertragsbeendigung angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Anbieters bestehen nicht.

14. Datenschutz

14.1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
14.2. Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSG-VO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten spezielle Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß der Anlage.

15. Änderung der AGB

15.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
15.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
• soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit der Anbieter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
15.3. Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

Teil C: Besonderer Teil – Hardwarekauf

1. Vertragsgegenstand

Dieser besondere Teil C der AGB gilt für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Hardware sowie Klebe-Elektroden als bewegliche Sache (nachfolgend „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

2. Lieferbedingungen und Transportschäden

2.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg innerhalb des vom Anbieter angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Kunden ist maßgeblich.
2.2. Dem Anbieter sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Kunden zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Anbieter berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
2.3. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, die dem Anbieter hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.
2.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kun-den.
2.5. Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Anbieters nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Anbieter unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Anbieters, sofern der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Anbieter noch seine Zulieferer ein Verschul-den trifft.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Kunde, wenn der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) zählen. Gegebenenfalls können einzelne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Kunde die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4. Haftung für Mängel

4.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:
4.2. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt.
4.3. Der Anbieter leistet gegenüber dem Kunden nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, be-ginnt die Verjährung nicht erneut.
4.4. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Anbieters und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
4.5. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Anbieter lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
4.6. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
4.7. Liefert der Anbieter zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Anbieter vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.8. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden i.S.v. Teil A Ziffer 5. dieser AGB (Haftung für Schäden).
4.9. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

5. Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter verjähren – mit Ausnahme der unter Teil C Ziffer 4. dieser AGB (Haftung für Mängel) geregelten Ansprüche – in einem (1) Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf (5) Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gem. Teil A Ziffer 5. dieser AGB (Haftung für Schäden) unbeschränkt gehaftet wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Anbieters aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäfts-betrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen – in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Anbieter ab. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter zieht die Forderungen nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchenüblich ist. Der Kunde muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.
6.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälli-gen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Anbieter ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn der Anbieter dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristset-zung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.5. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 6.5.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgen-den Bestimmungen.
6.5.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Anbieters zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbie-ter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.5.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die in Teil C Ziffer 6.4. dieser AGB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.5.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Anbieter den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus-übung eines Rechts gemäß Teil C Ziffer 6.5. dieser AGB geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
6.5.4. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern die Höhe der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorlie-gen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Der Anbieter kann die Si-cherheiten nach seiner Wahl freigeben.

Teil D: Besonderer Teil – Hardwaremiete

1. Vertragsgegenstand

Dieser besondere Teil D der AGB gilt für alle Mietverträge, die der Kunde mit dem Anbieter hinsichtlich der auf der Website des Anbieters dargestellten Hardware (nachfolgend „Mietsache“) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

2. Überlassung der Mietsache

2.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Hardware inklusive Bedienungsanleitung des Herstellers.
2.2. Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Anbieters an-gegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3. Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Anbieter zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam aus-übt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leis-tung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

3. Miete und Zahlungsbedingungen

3.1. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im Angebot des Anbieters gesondert angegeben.
3.2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
3.3. Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
3.4. Die Miete wird wie folgt abgerechnet:

  • Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Kunden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der ersten Miete zu entrichten.
  • Für die Zahlung der Miete kann der Kunde zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Anbieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

3.5. Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 3. dieser AGB (Vergütung und Zahlungsbedingungen).

4. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

4.1. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
4.2. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden bzw. einen Mitarbeiter des Kunden, dem die Software des Anbieters gemäß Teil B Ziffer 2.4. (Leistungen des Anbieters und Speicherplatz) und 9. (Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter) dieser AGB vertragsgemäß bereitgestellt wird. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem anderen Mitarbeiter oder Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

5. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Anbieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

6. Änderungen an der Mietsache

6.1. Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Anbieter zu ersetzen.
6.2. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf Verlangen des Anbieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

7. Erhaltungspflicht des Anbieters, Rechte des Kunden bei Mängeln

7.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechen-den Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Anbieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
7.2. Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
7.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Anbieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
7.4. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
7.5. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

8. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

8.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt.
8.2. Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Kunden.
8.3. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 13. dieser AGB (Vertragslaufzeit und Kündigung) entsprechend.

9. Rückgabe der Mietsache

9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
9.2. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
9.3. Ist der Kunde nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
9.4. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.

10. Sonstige Bestimmungen

Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 11. (Haftung für Mängel) und 15. (Änderung der AGB) dieser AGB entsprechend.