Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYOact GmbH
Stand: 06.04.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYOact GmbH
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsschluss und Vertragssprache
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4. Support
5. Haftung für Schäden
6. Nennung als Referenz
7. Geheimhaltung
8. Schlussbestimmungen
Teil B: Besonderer Teil – Bereitstellung der Software „myoact EMG Biofeedbacktraining“
1. Vertragsgegenstand
2. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
3. Leistungsänderungen
4. Registrierung
5. Verfügbarkeit der Software
6. Pflichten des Kunden
7. Moderation und Beschränkung von Inhalten
8. Rechte des Anbieters, Sanktionen
9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
10. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12. Haftung für Mängel
13. Haftungsfreistellung
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
15. Anbieterwechsel
16. Datenschutz
17. Änderung der AGB
Teil C: Besonderer Teil – Hardwarekauf
1. Vertragsgegenstand
2. Lieferung und Transportschäden
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Haftung für Mängel
5. Verjährung
6. Eigentumsvorbehalt
Teil D: Besonderer Teil – Hardwaremiete
1. Vertragsgegenstand
2. Überlassung der Mietsache
3. Miete und Zahlungsbedingungen
4. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
5. Obliegenheiten des Mieters
6. Änderungen an der Mietsache
7. Erhaltungspflicht des Anbieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
8. Haftung für Mängel
9. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
10. Rückgabe der Mietsache
11. Sonstige Bestimmungen
Teil A – Allgemeiner Teil
1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der MYOact GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Simon Roth und Philipp Piroth, Kaiserstrasse 61, 60329 Frankfurt am Main, Deutschland, Tel.: +49 (0) 69 – 24751025, E-Mail: info@myoact.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2 Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Software auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5 Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
1.6 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2 Vertragsschluss und Vertragssprache
2.1 Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail, per Brief, über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Messenger-Dienst eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten.
2.2 Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder Brief ein unverbindliches und freibleibendes Angebot über die vom Kunden ausgewählten Leistungen zukommen.
2.3 Die Bestellung der vom Kunden zuvor ausgewählten Leistungen gilt als verbindliches Angebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Anbieter berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von der vom Anbieter im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist nach Zugang beim Anbieter anzunehmen.
2.4 Die Annahme durch den Anbieter erfolgt entweder,
- indem er dem Kunden eine Annahmeerklärung (z.B. durch Rechnung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Leistung durch Freischaltung des Kontos nach Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des Anbieters bereitstellt.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf der vom Anbieter im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
2.6 Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Nettopreise zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Zahlungsarten werden dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt. Der Kunde kann nach seiner Wahl folgende Zahlungsarten auswählen:
3.3 Die Vergütung wird vom Anbieter für den vereinbarten Leistungszeitraum in den vereinbarten Intervallen im Voraus abgerechnet und kann vom Kunden per Banküberweisung auf das vom Anbieter angegebene Bankkonto gezahlt werden. Sofern sich aus dem Inhalt der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4 Die Vergütung wird vom Anbieter in den vereinbarten Intervallen abgerechnet und per Bankeinzug (Lastschrift) vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein jederzeit widerrufliches Lastschriftmandat (SEPA). Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
3.5 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de
3.6 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Anbieters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
3.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Anbieter erforderlich.
3.9 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
4. Support
4.1 Der Anbieter richtet für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen des Kunden einen Support ein. Anfragen an den Support können per E-Mail, Kontaktformular oder Messenger-Dienst gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
4.2 Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.
5. Haftung für Schäden
5.1 Hinsichtlich der von dem Anbieter erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
5.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Teil A Ziffer 5.1 dieser AGB uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
5.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
5.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
6. Nennung als Referenz
6.1 Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
6.2 Die Nennung kann auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Anbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
6.3 Der Kunde ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt, damit zu werben, dass er im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit Leistungen unter Nutzung der Soft- und Hardware des Anbieters erbringt. Der Anbieter räumt dem Kunden zu diesem Zweck ebenfalls ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
7. Geheimhaltung
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), von denen er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Teil B: Besonderer Teil – Bereitstellung der Software „myoact EMG Biofeedbacktraining“
1 Vertragsgegenstand
1.1 Dieser besondere Teil B der AGB gilt für die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der mobilen Applikation (nachfolgend „App“) „myoact EMG Biofeedbacktraining“ (nachfolgend „Software“) des Anbieters in digitaler Form im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
1.2 Die Software des Anbieters kann ausschließlich via Bluetooth-Verbindung mit speziellen EMG-Sensoren für Muskeln inkl. Ladestation (nachfolgend „Hardware“) genutzt werden. Für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Hardware gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil C dieser AGB. Für die zeitweise Überlassung der Hardware (Miete) gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil D dieser AGB.
1.3 Der Anbieter bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Datenmigration, Installation, Customizing, etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
1.4 Für die Nutzung der Software gelten ggf. abweichende Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers, auf die der Kunde ggf. im Rahmen des Bestellprozesses des jeweiligen App-Stores hingewiesen wird. Soweit die Bedingungen des App-Store-Betreibers von diesen Bedingungen abweichen, sind die Bedingungen des App-Store-Betreibers vorrangig.
1.5 In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten Bedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
2. Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
2.1 Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff über die App. Die Software verbleibt auf den Server des Anbieters.
2.2 Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters in der Software näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.
2.3 Bei den Leistungen des Anbieters handelt es sich um reine Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB in Form des Monitorings durch Fitness-Tracker. Werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB oder medizinische Behandlungen gemäß § 630a BGB (insbesondere Diagnosen oder Therapien) schuldet der Anbieter nicht und müssen gesondert zwischen dem Kunden und seinen Patienten erfolgen.
2.4 Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den jeweiligen Konditionen des Anbieters erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzer erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.
2.5 Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
2.6 Der Anbieter stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden in elektronischer Form überlassen.
2.7 Der Anbieter schuldet nicht eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden.
2.8 Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen Speicherplatz auf seinen Servern bereit.
2.9 Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
2.10 Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.
2.11 Der Anbieter schuldet keinen konkreten Trainingserfolg im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden gegenüber Dritten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
3.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
3.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
4. Registrierung
-
- Für die Freischaltung und Bereitstellung der Software (Aktivierung) ist die Durchführung eines erfolgreichen Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) erforderlich.
- Für die Registrierung und Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die für das Kundenkonto erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.
- Der Kunde darf sich jeweils nur einmal registrieren. Ein Kundenkonto ist nicht auf Dritte bzw. Mitarbeiter übertragbar. Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 2.4. dieser AGB.
5. Verfügbarkeit der Software
Die Software des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software des Anbieters stets ordnungsgemäß und ausschließlich für die Durchführung von Trainings zu nutzen. Es ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untersagt, eigene Schulungen für die Nutzung der Software anzubieten.
6.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Soft- und Hardware, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (sog. Log-in-Daten) nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
6.4 Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
6.5 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
6.6 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen der Messdaten vorzunehmen.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Anbieters mitzuteilen.
6.9 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.
6.10 Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ sind sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
6.11 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
7. Moderation und Beschränkung von Inhalten
7.1 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Kunden eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter oder diesen AGB zu überprüfen. Der Anbieter behält sich gleichwohl vor, im Einzelfall auf eigene Veranlassung Inhalte des Kunden auf deren Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen gemäß nachfolgender Bestimmungen zu ergreifen.
7.2 Kunden und betroffene Dritte können dem Anbieter mutmaßlich rechtswidrige Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum des Anbieters (z.B. per E-Mail an support@myoact.de) melden. Dem Anbieter steht es frei, den Inhalt einer Meldung an den Kunden, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Kunden nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.
7.3 Im Falle von Meldungen und im Rahmen von auf Eigeninitiative des Anbieters durchgeführten Überprüfungen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Automatisierte technische Prüfungsverfahren können ergänzend eingesetzt werden, sofern dies zur effizienten Bearbeitung erforderlich ist. Die Auswahl des Prüfungsverfahrens erfolgt nach objektiven, verhältnismäßigen und nicht willkürlichen Kriterien. Der Anbieter stellt sicher, dass die eingesetzten automatisierten Verfahren transparent und nachvollziehbar sind. Kunden haben das Recht, auf Anfrage Informationen über die Funktionsweise der eingesetzten Verfahren zu erhalten, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierten Verfahren beruhen, werden auf Verlangen des betroffenen Kunden durch eine menschliche Überprüfung ergänzt.
7.4 Wird auf eine Meldung hin oder im Rahmen einer Prüfung auf Eigeninitiative des Anbieters die Rechtswidrigkeit eines vom Kunden veröffentlichten Inhalts festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung oder Kontaktaufnahme nach billigem Ermessen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Verwarnung des veröffentlichenden Kunden;
- vorübergehende Sperrung oder dauerhafte Löschung des betroffenen Inhalts;
- vorübergehende oder dauerhafte Aussetzung der vertraglich übernommenen Pflichten;
- Kündigung der Vertragsbeziehung (ordentlich oder außerordentlich aus wichtigem Grund).
7.5 Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen wird der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen an der ungehinderten, störungsfreien und integren Fortführung seiner Geschäftstätigkeit abwägen. Kriterien, die bei der Verhängung einer Maßnahme berücksichtigt werden, sind:
- der Aussage -und Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Verletzungs- bzw. Gefährdungspotenzial;
- die Häufigkeit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden;
- das Verhältnis der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte durch den Kunden zu dessen übriger Leistungsinanspruchnahme;
- sofern erkennbar, die vom Kunden mit der Veröffentlichung unzulässiger Inhalte verfolgten Absichten;
- sofern erkennbar, das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des veröffentlichenden Kunden.
7.6 Sofern Kunden häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, setzt der Anbieter die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden dieser Kunden nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aus.
7.7 Der Anbieter verpflichtet sich, Kunden, deren Inhalte entfernt oder deren Zugang eingeschränkt wurde, eine klare und verständliche Begründung für die ergriffenen Maßnahmen in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Die Begründung enthält Informationen über die Grundlage der Entscheidung, die Möglichkeit einer Gegenäußerung sowie Kontaktdaten für Rückfragen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung eine Überprüfung der Entscheidung zu beantragen.
8. Rechte des Anbieters, Sanktionen
8.1 Verstößt der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese AGB oder liegen dem Anbieter konkrete Anhaltpunkte hierfür vor, ist der Anbieter unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt,
- damit zusammenhängende Einträge des Kunden zu löschen,
- Einträge im Rahmen des Bearbeitungsrechts gemäß vorstehender Ziffer zu ändern,
- eine Abmahnung auszusprechen,
- den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, oder
- sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Maßnahme der Anbieter ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Anbieters.
8.2 Beschließt der Anbieter, die Bereitstellung der Software für einen Kunden in Bezug auf einzelne Angebote einzuschränken oder auszusetzen, übermittelt er dem betroffenen Kunden vor oder gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aussetzung oder Einschränkung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail).
8.3 Beschließt der Anbieter, die Bereitstellung der Software für einen Kunden vollständig zu beenden, übermittelt er dem betroffenen Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung eine Begründung dieser Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail).
8.4 Die Frist gemäß vorstehender Ziffer gilt nicht, wenn der Anbieter
- gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Software für den Kunden erfordern und ihm dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
- sein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund wirksam ausübt;
- nachweisen kann, dass der betroffene Kunde wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.
In den vorgenannten Fällen stellt der Anbieter dem betroffenen Kunden unverzüglich eine Begründung für seine Entscheidung in Textform (z.B. per E-Mail) zur Verfügung.
8.5 Einer Begründung bedarf es in den vorstehend geregelten Fällen nicht, wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen die konkreten Tatsachen oder Umstände und den zutreffenden Grund bzw. die zutreffenden Gründe nicht offenlegen darf, oder wenn er nachweisen kann, dass der betroffene Kunde wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung des Vertrages geführt hat.
8.6 Hat ein registrierte Kunde gegen diese AGB verstoßen und wurde dieser dauerhaft gesperrt, ist dieser nicht mehr berechtigt, die Software zu nutzen und sich hierfür erneut zu registrieren.
8.7 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese AGB rechtliche Schritte einzuleiten.
8.8 Der Anbieter ist befugt, Angebote oder Inhalte, die nicht zur Gesamtaussage der Software passen, nach eigenem billigen Ermessen zu entfernen. Wird festgestellt, dass die Entfernung unbegründet war, werden die Inhalte unverzüglich wiederhergestellt.
9. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung in der Software des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software selbst oder durch einen Mitarbeiter zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Software, insbesondere die Übertragung der Nutzungsrechte auf andere Mitarbeiter des Kunden ist nicht gestattet.
10. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für die bereitgestellten Leistungen anzupassen, wenn und soweit sich die Kostenbasis des Anbieters nachweislich aufgrund von gestiegenen Kosten für Lizenzgebühren, Hosting, Wartung, Personal, gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen verändert. Die Preisanpassung erfolgt ausschließlich im Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung, wobei der Anbieter die maßgeblichen Kostenfaktoren und deren Entwicklung auf Verlangen des Kunden in geeigneter Weise nachweist. Der Anbieter wird dem Kunden etwaige Preisanpassungen mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (per E-Mail) mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, der Preisanpassung innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der Preisanpassung ordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Preisanpassungen gelten ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume und sind auf maximal 10 % pro Kalenderjahr begrenzt. Der Anbieter überprüft die Preisstruktur mindestens einmal jährlich und wird dabei sowohl gestiegene als auch gesunkene Kosten berücksichtigen. Eine Preissenkung erfolgt, wenn und soweit sich die Kostenbasis erheblich verringert.
12. Haftung für Mängel
-
- Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
- Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
- Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters.
- Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
- Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 5. dieser AGB (Haftung für Schäden) entsprechend.
13. Haftungsfreistellung
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Anbieter gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
14.2 Im Falle einer monatlichen Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um einen (1) weiteren Monat und kann dann jeweils wieder jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
14.3 Im Falle einer Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr oder mehr als einem (1) Jahr kann der Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um die zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
14.4 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
14.5 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
14.6 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
14.7 Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden für mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung in einem gängigen, dauerhaft lesbaren und revisionssicheren Format zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Kopie derjenigen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung mittelbar oder gemeinsam mit dem Kunden generiert wurden und sich nur mittelbar auf den Kunden beziehen. Nach Ablauf der Vorhaltungsfrist sind die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten steht dem Anbieter nicht zu.
15. Anbieterwechsel
Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen zum Anbieterwechsel:
15.1 Begriffsbestimmungen
15.1.1 „Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
15.1.2 „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
15.1.3 „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.
15.1.4 „Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.
15.1.5 „Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
15.2 Vorvertragliche Informationen
15.2.1 Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
- seine Standardvergütung und gegebenenfalls Strafen für vorzeitige Kündigung;
- die Wechselgebühren;
- Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich ist, sofern relevant;
- spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten, sofern zutreffend;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerte, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters spezifisch sind und von der Verpflichtung zum Datenexport ausgenommen sind, wenn die Gefahr einer Verletzung der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters besteht;
- klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.
- Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
15.3 Wechsel- und Ausstiegsplan
15.3.1 Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan“), der insbesondere Folgendes enthält:
- Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Schritte;
- die vom Kunden bzw. vom Anbieter zur Durchführung des Plans benannten Ansprechpartner;
- eine Schätzung der Zeit, die für den Export und die Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
- Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge von Vorgängen;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.
15.3.2 Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.
15.3.3 Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.
15.3.4 Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.
15.4 Einleitung des Wechselprozesses
15.4.1 Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
15.4.2 In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:
- zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. In diesem Fall sollte der Kunde die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter machen;
- zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
- nicht zu wechseln, sondern nur seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.
15.4.3 Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.
15.5 Übergangsfrist
15.5.1 Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
15.5.2. Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
- den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen;
- eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
- eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
15.5.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als drei (3) Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch zwölf (12) Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.
15.6 Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:
- Fähigkeiten, angemessene Informationen (einschließlich der für die Durchführung des Wechsels erforderlichen Unterlagen) und technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Wenn Probleme festgestellt werden, werden der Anbieter und der Kunde nach Treu und Glauben die Ursachen analysieren und auf Lösungen hinwirken;
- mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen oder Dienstleistungen weiterhin zu erbringen;
- während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.
15.7 Obliegenheiten des Kunden
15.7.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.
15.7.2. Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.
15.8 Wiederherstellung und Löschung von Daten
15.8.1. Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
15.8.2. Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.
15.9. Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte
Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess.
15.10. Beendigung des Wechselprozesses
15.10.1. Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
15.10.2.Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.
15.11. Vertragsbeendigung
15.11.1. Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
- mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
- nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.
15.11.2. Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:
- eine Vertragspartei beantragt einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungseinstellung oder eine Vertragspartei wurde für insolvent erklärt;
- eine Vertragspartei ist immer noch nicht rechtzeitig einer wesentlichen oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen, die (entweder vertraglich oder gesetzlich) zu einer Beendigung des Vertrages führt oder führen könnte;
- eine Partei hat von einer Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Verfügungsbefugnis erfahren, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führt oder führen könnte;
- die Vereinbarung wird aufgrund eines Verstoßes gegen oder einer Änderung des anwendbaren zwingenden Rechts für nichtig erklärt, oder;
- ähnliche oder identische Situationen oder andere Situationen, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führen oder führen könnten,
werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.
Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.
15.11.3 Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.
- Der Kunde wird nach eigenem Ermessen den Zielanbieter in seinem Namen einschalten.
- Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, wird die Vereinbarung nicht gekündigt oder erlischt vor dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses oder vor einer entsprechenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder eines von den Parteien gewählten und vereinbarten Forums.
- Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang.
15.11.4. Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
- die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat;
- die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat; und
- die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder nach Ablauf einer alternativ vereinbarten Frist nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde.
15.11.5 Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
- die Übergangsfrist abgelaufen ist; und
- ein alternativer Zeitraum für den Datenabruf und andere Bedingungen für den Dienst mit eingeschränkter Funktionalität oder die Aufrechterhaltung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wurden (insbesondere die Erlaubnis für den Anbieter, die Daten nach dem alternativen Zeitraum für den Datenabruf zu löschen und/oder die Festlegung der Vergütung für diesen zusätzlichen Zeitraum).
Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.
15.11.6. Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.
15.11.7. Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,
- beginnt die Übergangsfrist mit dem Ablaufdatum des Vertrages und der Anbieter leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel;
- gelten die vorstehenden Regelungen zu einem erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses entsprechend.
16. Datenschutz
16.1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
16.2. Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. Ergänzend zu diesen AGB gelten spezielle Regelungen des zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitungsvertrages.
17 Änderung der AGB
17.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
17.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit der Anbieter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
17.3. Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Teil C: Besonderer Teil – Hardwarekauf
1 Vertragsgegenstand
Dieser besondere Teil C der AGB gilt für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Hardware sowie Klebe-Elektroden als bewegliche Sache (nachfolgend „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).
2. Lieferbedingungen und Transportschäden
2.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg innerhalb des vom Anbieter angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Kunden ist maßgeblich.
2.2. Dem Anbieter sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Kunden zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Anbieter berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
2.3. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, die dem Anbieter hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.
2.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
2.5. Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Anbieters nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Anbieter unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Anbieters, sofern der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Anbieter noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Kunde, wenn der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) zählen. Gegebenenfalls können einzelne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Kunde die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4. Haftung für Mängel
4.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:
4.2. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch gem. § 445a BGB bleiben unberührt.
4.3. Der Anbieter leistet gegenüber dem Kunden nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
4.4. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Anbieters und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
4.5. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Ferner ist der Anbieter berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Anbieter lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
4.6. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
4.7. Liefert der Anbieter zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Anbieter vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.8. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden i.S.v. Teil A Ziffer 5. dieser AGB (Haftung für Schäden).
4.9. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
5. Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter verjähren – mit Ausnahme der unter Teil C Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieser AGB (Haftung für Mängel) geregelten Ansprüche – in einem (1) Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf (5) Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gem. Teil A Ziffer Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dieser AGB (Haftung für Schäden) unbeschränkt gehaftet wird.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Anbieters aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen – in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Anbieter ab. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter zieht die Forderungen nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchenüblich ist. Der Kunde muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.
6.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
6.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Anbieter ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn der Anbieter dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.5. Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 5.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
6.5.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Anbieters zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
6.5.2.Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die in Teil C Ziffer 6.4 dieser AGB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.5.3.Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Anbieter den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Teil C Ziffer 5 dieser AGB geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
6.5.4. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern die Höhe der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Der Anbieter kann die Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
Teil D: Besonderer Teil – Hardwaremiete
1 Vertragsgegenstand
Dieser besondere Teil D der AGB gilt für alle Mietverträge, die der Kunde mit dem Anbieter hinsichtlich der auf der Website des Anbieters dargestellten Hardware (nachfolgend „Mietsache“) abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
2. Überlassung der Mietsache
2.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Hardware inklusive Bedienungsanleitung des Herstellers.
2.2. Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Anbieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.3. Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Anbieter zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
3. Miete und Zahlungsbedingungen
3.1. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im Angebot des Anbieters gesondert angegeben.
3.2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
3.3. Auf Wunsch des Kunden vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
3.4. Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Überlassung der Mietsache an den Kunden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der ersten Miete zu entrichten.
- Für die Zahlung der Miete kann der Kunde zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Anbieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
3.5. Im Übrigen gilt Teil A Ziffer 3. dieser AGB (Vergütung und Zahlungsbedingungen).
4. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
4.1. Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
4.2. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden bzw. einen Mitarbeiter des Kunden, dem die Software des Anbieters gemäß Teil B Ziffer 2.4. (Leistungen des Anbieters und Speicherplatz) und Ziffer 9. (Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter) dieser AGB vertragsgemäß bereitgestellt wird. Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem anderen Mitarbeiter oder Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
5. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Anbieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
6. Änderungen an der Mietsache
6.1. Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter hat den Kunden über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Anbieter zu ersetzen.
6.2. Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Kunde auf Verlangen des Anbieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
7. Erhaltungspflicht des Anbieters, Rechte des Kunden bei Mängeln
7.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Anbieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
7.2. Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
7.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Anbieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
7.4. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
7.5. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
8. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
8.1. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt.
8.2. Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Kunden.
8.3. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 14. dieser AGB (Vertragslaufzeit und Kündigung) entsprechend.
9. Rückgabe der Mietsache
9.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
9.2. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
9.3. Ist der Kunde nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
9.4. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Anbieter ausdrücklich vor.
10. Sonstige Bestimmungen
Im Übrigen gilt Teil B Ziffer 12. (Haftung für Mängel) und Ziffer 17. (Änderung der AGB) dieser AGB entsprechend.
